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Pflichtangaben auf Rechnungen

Rechnung richtig schreiben: Anforderungen, Bestandteile und Inhalt einer richtigen Rechnung

Inhalt und Bestandteil einer Rechnung muss verschiedenen Anforderungen genügen, damit sie vom Finanzamt anerkannt wird. Bitte beachten Sie: Nur bei vollständigen und richtigen Angaben auf Rechnungen kann der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend machen

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 Pflichtangaben auf Rechnungen


 Angaben, Vorschriften, Inhalt und Bestandteile von "richtigen" Rechnungen
  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Ihr vollständiger Name und Anschrift
  • Ihre Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Schriftzug "Rechnung" oder entsprechende Bezeichnung in der verwendeten Sprache
  • Datum der Rechnungserstellung (Rechnungsdatum)
  • eindeutige Rechnungsnummer
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Waren bzw. der erbrachten Leistung
  • Datum der Lieferung bzw. das Leistungsdatum
  • Nach Steuersätzen aufgegliederte Nettobeträge
  • Nach Steuersätzen aufgegliederte Steuerbeträge mit Steuersatz oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung
  • Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts bzw. der Hinweis darauf (z. B. Rabatte, Boni und Skonti)
  • Bei privaten Rechnungsempfängern der Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht der Rechnung
  • Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. Leistungen ins Ausland: Die Eigene USt-IdNr. und die USt-IdNr. des Rechnungsempfängers

 Rechnung über Kleinbeträge


 (Bruttobetrag unter 150 Euro)
  • Ihr vollständiger Name und Anschrift
  • Das Rechnungsdatum
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Waren bzw. der erbrachten Leistung
  • Der Bruttobetrag
  • Der Steuersatz, wenn nur ein Steuersatz verwendet wurde. Oder nach Steuersätzen aufgegliederte Steuerbeträge mit Steuersatz

 Nützlich aber nicht zwingend

  • Zahlungsziel
  • Bankverbindung
  • gegebenenfalls Eigentumsvorbehalt

 Weiterführende Links

 
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